Vorbereitung auf die Zukunft
Die Ausgliederung ihres Bankbetriebes auf die Hamburger Sparkasse AG am 16. Juni 2003 gewährleistet eine zukunftsorientierte Aufstellung der gesamten Haspa-Gruppe.
Sie schafft insbesondere die Voraussetzungen sowie die erforderliche Flexibilität für eine aktive Teilnahme der HASPA Finanzholding und der Hamburger Sparkasse AG an etwaigen Veränderungen im deutschen Kreditgewerbe. Die Ausgliederung des Bankbetriebes dient damit der langfristigen Sicherung einer starken und eigenständigen Sparkasse in der Metropolregion Hamburg.
Die Rechtsform der "juristischen Person alten hamburgischen Rechts" hat sich ohne Zweifel über 175 Jahre in besonderer Weise bewährt. Ihre Rechtsform als private Sparkasse ohne Gewährträger hat der Hamburger Sparkasse stets ihre Unabhängigkeit und Eigenständigkeit gesichert; sie bildet einen wichtigen Baustein der erfolgreichen Entwicklung der Hamburger Sparkasse. Nach der Ausgliederung des Bankbetriebes auf die Hamburger Sparkasse AG besteht die juristische Person alten hamburgischen Rechts als HASPA Finanzholding fort.